Zahlungsbedingungen

 

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung für unsere Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen.

Alternativ:

 

Finanzierung einer Bestattung

Wir möchten, dass Sie Ihren Angehörigen einen würdevollen Abschied bereiten können, und bieten aus diesem Grund verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zu unseren Bestattungsvarianten an. Wir arbeiten mit BestatterFinanz zusammen, die einen reibungslosen Zahlungsplan gewährleisten.

Bestattungen werden mit einem Zahlungsziel von 21 Tagen berechnet, damit Sie Zeit haben,in den schweren Zeiten die neue Situation zu erfassen. Es stehen Ihnen folgende Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

 

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AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden sind die vertragsgegenständigen Geschäftsbedingungen von Ruhesanft Bestattungen, Inhaberin Karin Helms, Hindenburgdamm 28 d, 25421 Pinneberg, aufgeführt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.07.2009)

 

Gegenstand

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ruhesanft Bestattungen und dem Auftraggeber, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Ruhesanft Bestattungen hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jeden Fall schriftlich erfolgen.

Die Leistungen von Ruhesanft Bestattungen und der Umfang der Angebote beginnen mit der Abholung und Übernahme der/des Verstorbenen und enden mit der Beisetzung. Vorher oder im Nachhinein erbrachte Leistungen Dritter werden von Ruhesanft Bestattungen nicht getragen und sind nicht Gegenstand der Angebote.

 

Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von Ruhesanft Bestattungen in Pinneberg. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, das für den Sitz von Ruhesanft Bestattungen zuständige Amts- oder Landgericht. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Ruhesanft Bestattungen als vereinbart.

 

Bezahlung

Sofern nichts anderes vereinbart, ist die vereinbarte Vergütung binnen 10 Tagen ab Auftragserteilung zu zahlen. Der Vertrag beginnt mit der Absendung des Online-Auftrages durch den Auftraggeber. Ein Abzug auf die vereinbarte Vergütung (Skonto, o. Ä.) ist ausgeschlossen.

Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, wird diese mit dem Auftrag wirksam und erlischt mit erfolgter Bezahlung.

Bei Verzug des Auftragsgebers werden Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Sollzinssatzes berechnet; ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Ruhesanft Bestattungen können 5,00 € berechnet werden.

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag oder wird die Bestattung infolge eines Umstandes nicht möglich, den der Auftraggeber zu vertreten hat, ist Ruhesanft Bestattungen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, sofern die Kündigung bzw. Nichtausführung durch Ruhesanft Bestattungen nicht zu vertreten ist, jedoch unter Abzug der durch die Vertragsaufhebung ersparten Aufwendungen. In diesem Fall darf Ruhesanft Bestattungen eine Pauschale in Höhe von 20% der vereinbarten Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Die Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Ruhesanft Bestattungen nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Ruhesanft Bestattungen zur Folge.

Beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte oder Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft handelt Ruhesanft Bestattungen ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

Besteht ein Anspruch auf Auszahlung von Versicherungssummen oder anderen Beträgen ganz oder teilweise nicht, so hat der Auftraggeber den fehlenden Betrag auf Anforderung von Ruhesanft Bestattungen unverzüglich nachzuzahlen.

 

Factoring

Ruhesanft Bestattungen steht es frei Forderungen, auch schon mit Rechnungsstellung an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu.

Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring-Unternehmen abgetreten.

 

Haftung

Ruhesanft Bestattungen haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen von Ruhesanft Bestattungen beruhen. Soweit Ruhesanft Bestattungen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt für die Haftung, soweit eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Auftraggeber diese binnen zwei Wochen seit Beisetzung der Urne anzeigt. Im Übrigen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen Ruhesanft Bestattungen ein Jahr.

Ruhesanft Bestattungen ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch entstandenen Schadens zu verlangen, sofern Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers bestehen und dieser eine Vorschusszahlung verweigert oder keine ausreichenden Sicherheiten hinterlegt. In jedem Fall darf Ruhesanft Bestattungen einen Vorschuss in Höhe von bis zu 100% des vereinbaren Preises verlangen.

Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erben- oder sonstigen Gemeinschaft alleinig. Ruhesanft Bestattungen handelt ausschließlich im Auftrage, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

 

Kündigung

Die Kündigung vom Vertrag durch den Auftraggeber darf nur mit dem Einverständnis von Ruhesanft Bestattungen erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.

 

Sonstiges

Ruhesanft Bestattungen ist berechtigt Bonitätsauskünfte einzuholen, und entsprechend der Auskunft Zahlungsbedingungen festzulegen, oder einen Auftrag abzulehnen.

Ruhesanft Bestattungen ist berechtigt, ein anderes Bestattungsunternehmen oder Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung des Auftrages zu beauftragen.

In allen Rechtsangelegenheiten mit Ruhesanft Bestattungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen.

 

Copyright

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Haftungsausschluss (Disclaimer) Ruhesanft-Bestattungen

 

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